Betreuungsmodelle

Alle Betreuungsmodelle setzen nicht nur pädagogische Fachkenntnisse, sondern auch eine Erteilung der Pflegeerlaubnis vom Jugendamt voraus.
Diese wird bei Prüfung und Eignung erteilt.
Die Kindertagespflege ist mit anderen Betreuungsmodellen, wie z.B. Kindertagesstätten gleichgestellt.
Kindertagespflegepersonen  arbeiten selbständig in direkter Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.




Kindertagespflege: 1-3 Kinder

Betreuungsalter (in der Regel): 0-3 Jahre

im Haushalt der Kindertagespflegeperson









Kindertagespflege: 4-5 Kinder

Betreuungsalter (in der Regel): 0-3 Jahre

in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson










Kindertagespflege: 6-10 Kinder

Betreuungsalter: 0 Jahre bis zur Einschulung

im Haushalt der Kindertagespflegepersonen oder in gewerblich angemieteten Räumlichkeiten

Zwei Kindertagespflegepersonen betreuen jeweils 5 Kinder im Verbund