FAQ

  • Kindertagespflegepersonen sind selbständig tätig, arbeiten aber mit der Fachberatung des Standortjugendamtes zusammen.
  • Die Arbeit der Kindertagespflegepersonen setzt nicht nur pädagogische Fachkenntnisse, sondern auch eine Erteilung der Pflegeerlaubnis vom Jugendamt voraus.
    Diese wird bei Prüfung und Eignung erteilt.
  • Das Berliner Bildungsprogramm bildet den pädagogischen Leitfaden.
  • Die Kindertagespflege fördert den Aufbau konstanter Beziehungen, weil das Tageskind während der gesamten Betreuungszeit von immer derselben Bezugsperson betreut wird. Eine verlässliche Beziehung und Zuwendung durch eine vertraute Person, die auf das Kind eingeht und ihm Anteilnahme und Unterstützung entgegenbringt, lassen das Kind Selbstvertrauen entwickeln.
  • Die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zeichnet sich durch Offenheit, Transparenz und Individualität aus. Täglicher Austausch über die Erlebnisse und Aktivitäten lassen Sie am Leben Ihres Kindes teilhaben.
  • Kleine Gruppen fördern nicht nur das Sozialverhalten und die Empathie für ein positives Miteinander, sondern geben auch den Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit, die Kinder individueller zu beobachten und zu fördern . Es bleibt mehr Zeit für Dokumentationen (z. B. Sprachlerntagebuch). Der familiäre Rahmen bietet Orientierung, Struktur und Sicherheit.
  • Kinder mit gesundheitlichen oder psychosozialen Beeinträchtigungen nach §32 (2) VII und AU-Pflege Nr.3 (4) werden von entsprechend ausgebildeten Kindertagespflegepersonen individuell gefördert.
  • Alle Kindertagespflegepersonen müssen alle 2 Jahre einen Erste Hilfe Kurse für Säuglinge und Kinder absolvieren.
  • Die Mindestanzahl an Fortbildungsstunden pro Jahr beträgt 16 UE unterschiedlicher Themenbereiche.
  • Vollverpflegung mit meist selbstgekochtem Essen (die Essenspauschale ist genauso gering wie in einer Kita).